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Steuerfreie Sachbezugsleistungen für Arbeitnehmer

Sachbezugsleistungen an Arbeitnehmer sind monatlich bis zu einer Höhe von 44,-€ steuerfrei. Darüber hinaus können anlässlich persönlicher Ereignisse (Geburtstag, Geburten, Hochzeit, Beförderung, Jubiläum, etc.) weitere 60,-€ pro Anlass gewährt werden. Gilt auch für Minijobber bzw. geringfügig Beschäftigte. Die Zuwendung kann in Form von Gutscheinen oder mit Geld aufgeladenen Sachbezugskarten erfolgen.

In Zeiten der Corona Krise ist sogar ein zusätzlicher Bonus i. H. v. 1500,-€ als steuerfreier Arbeitslohn zum normal üblichen Arbeitslohn möglich. Andere steuerfreie Sachbezugsleistungen bleiben hiervon ebenfalls unberührt.

Es gelten jedoch folgende Voraussetzungen:

  1. Auszahlung des Bonus 1500,- erfolgt bis zum 30.6.2021
  2. Auszahlung als Sachleistung oder finanzielle Unterstützung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn

Interessant:

Auch Minijobbern oder anderen geringfügig beschäftigten kann der Bonus in der Corona Krise gewährt werden, das Beschäftigungsverhältnis wird deshalb nicht sozialversicherungspflichtig.

Der Bonus i. H. v. 1500,-€ gilt nicht nur für Systemrelevante Berufe.

Das BMF (Bundesministerium für Finanzen) hatte bereits im April 2020, mit den Bundesländern abgestimmt, veröffentlicht und begründet, dass hier die gesamte Gesellschaft von der Krise betroffen sei und alle Arbeitgeber einen gerechtfertigten Anlass haben das Einkommen der Arbeitnehmer entsprechend aufzustocken.

Sie müssen die erhaltenen Zuwendungen auch nicht monatlich einlösen. Sie können Gutscheine zum Beispiel ansammeln und damit größere Beträge aus Käufen bzw. Preisen bezahlen.

Gesetzliche Grundlagen:

  • 8 Abs. 2 Satz 11 EstG und in Anlehnung an das Zahlungsdienste Aufsichtsgesetz (ZAG)

Gutscheinkarten gelten ab dem 01.01.2020 aber nur dann als Sachbezug, wenn ihre Einlösung regional (§ 2 Abs. 1 Nr. 10a), oder auf eine bestimmte Produktkategorie (§ 2 Abs. 1 Nr. 10b) oder durch ein vertraglich angeschlossenes, begrenztes Netzwerk an Partnern  (§ 2 Abs. 1 Nr. 10c) beschränkt ist. Im Portal ist dies zutreffend.

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